Konzession und OKP-Vetrag

Die Konzession berechtigt zur eigenverantwortlichen Berufsausübung (selbständig oder im Angestelltenverhältnis). Die Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung (OKP) ist nicht mit der Konzession verbunden.

Konzession

Für die Vergabe von Konzessionen zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit ist das Amt für Gesundheit zuständig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsberufe, oder klicken Sie sich auf folgenden Link.

Mitgliedschaft
Konzessionsinhaber treten mit dem Tag der Ausstellung der Konzession automatisch in die Ärztekammer ein.

Die Mitgliedschaft ist obligatorisch.

OKP-Vertrag

Um zu Lasten der OKP abrechnen zu können, benötigen Sie eine Bedarfsstelle gemäss der Verordnung über die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (LR 832.101.2). Freie Stellen werden ausgeschrieben, bewerben kann sich jeder Arzt, der eine Konzession in Liechtenstein oder zumindest eine Bescheinigung des Amtes für Gesundheit besitzt, dass die Voraussetzungen zur Konzessionserteilung erfüllt sind

Die Stellen werden anschliessend anhand eines fixen Punktesystems (Reihungskriterien) vergeben. Interessenten können sich auf die Warteliste für Bedarfsstellen setzen lassen. Die Zeit auf der Warteliste wird im Punktesystem berücksichtigt. Für die Aufnahme auf die Warteliste füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus:

Bei weiteren Fragen zur Mitgliedschaft und zur Vergabe von OKP-Verträgen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Kammer.